Kalibrierung und Prüfung Ihrer Fahrtenschreiber nach gesetzlichen Vorgaben, Um‒ und Nachrüstungen, Fehlerdiagnosen, Überwachung der Fälligkeiten Ihrer Fahrzeugflotte, Verwaltung.
Über 30 Jahre Praxiswissen aus Werkstatt‒ und Kundenbetreuung bei einem deutschen Nutzfahrzeughersteller.
Keine unnötigen Wartezeiten in der Werkstatt I Wir sind flexibel I zuverlässig I terminorientiert.
Weniger Ausfallzeiten I weniger Kosten I mehr Ruhe/‒Lenkzeiten für Ihre Fahrer.
Keine langen Wartezeiten
Ihr Betrieb läuft weiter, während wir arbeiten – kein langer Stillstand Ihres Fuhrparks.
Flexible Terminvereinbarung
Wochenend/-Wochenend-nahe Termine möglich – damit Ihre Routenplanung unverändert bleibt.
Schneller Sevice
Transparente Abwicklung I klare Kosten I kurze Reaktionszeiten.
Vereinbaren Sie einen Termin
ganz flexibel
bei Ihnen vor Ort
Sparen Sie sich die Fahrt zur Werkstatt und die Wartezeit vor Ort! Wir kommen vorbei, wenn es bei Ihnen passt.
Buchen Sie ganz einfach Ihren Termin für unseren mobilen Tachoservice!
Ihr Betrieb läuft weiter, während wir arbeiten – kein langer Stillstand Ihres Fuhrparks.
"Mobilität und effiziente Tourenplanung sind heutzutage enorm wichtig. Die Fahrt- und Wartezeiten bei einer Werkstatt stören hierbei. Unser mobiler Tachoservice ist daher für Sie vor Ort, ganz flexibel zum vereinbarten Termin. Somit sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Kosten"
Änderungen 2026 für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5t zGG:
Ab dem 01.07.2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5t ‒ 3,5t, die im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein.
Wir übernehmen die Umrüstung ganz unkompliziert für Sie!
Ein Fahrtenschreiber ist für Wohnmobile mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von über 7,5 t vorgeschrieben, wenn diese der Güterbeförderung dienen.
Dies ist der Fall, wenn:
Ein Anhänger gezogen wird (Wohnmobilkombination).
Das Wohnmobil über eine spezielle Ladevorrichtung für Güter (z. B. Pferde, Autos, Motorräder) verfügt.
Bei Wohnmobilen, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen, gilt die Fahrtenschreiberpflicht bereits ab einer zHM von mehr als 3,5 t (z. B. bei der professionellen Beförderung von Rennwagen).